Ab 19. März 2010 werden Reisende in die USA, die ESTA benötigen und dies nicht vorweisen können, von der Beförderung ausgeschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Airlines beim Check-in überprüfen, ob eine ESTA-Authorisierung für den Passagier vorliegt, sofern er diese benötigt.
Alle Reisenden, die in die USA reisen und das Visa Waiver Programm zur Einreise nutzen möchten, müssen vor Abflug eine Autorisierung zur Einreise durch ESTA (Electronic System for Travel Authorization) erhalten. US-Staatsbürger und Reisende, die mit einem gültigen US-Visum reisen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die ESTA-Anfrage kann jederzeit vor der Reise gestellt werden. Die US-Behörden empfehlen Ihren Kunden diese zu stellen, sobald die Reisepläne feststehen. Die ESTA-Authorisierung ist 2 Jahre lang gültig, sofern der Reisepass in diesem Zeitraum gültig bleibt. Die Anzahl der Einreisen ist nicht begrenzt.
Die bisherige Regelung, Passagieren ohne ESTA-Authorisierung die Einreise in die USA trotzdem zu erlauben, ist mittlerweile aufgehoben worden.
Die ReiseRecht aktuell ist die einzige Fachzeitschrift, die sich ausschließlich mit dem Reise- und Tourismusrecht befasst.
Sie informiert aktuell über die neuesten Entscheidungen zu sämtlichen Bereichen des Reiserechts: Vertragsrecht, Allgemeine Reisebedingungen, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Prospekthaftung, Prozessrecht, Einflüsse des europäischen und internationalen Rechts.
Praxisorientierte Aufsätze greifen aktuelle Rechtsentwicklungen auf und bieten konkrete Lösungsansätze für bislang ungeklärte oder nicht abschließend geklärte Rechtsfragen.
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Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.
Das Auswärtige Amt informiert regelmäßig über Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen.
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
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